Verordnung (EU) 2015/2192 des Rates vom 10. November 2015 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für einen Zeitraum von vier Jahren
Nach Artikel 14 des Protokolls kann es ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt werden.
Erwägungsgrund 7 32015R2192
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