Erwägungsgrund 7 32014R1350VERORDNUNG (EU) Nr. 1350/2014 DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft
Diese Verordnung sollte ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls, frühestens jedoch ab dem 1. Januar 2015 gelten —
Erwägungsgrund 6 32013R1270VERORDNUNG (EU) Nr. 1270/2013 DES RATES vom 15. November 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Die vorliegende Verordnung sollte ab dem Inkrafttreten des neuen Protokolls gelten.
Erwägungsgrund 5 32015R2313VERORDNUNG (EU) 2015/2313 DES RATES vom 30. November 2015 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia
Gemäß Artikel 12 des Protokolls wird das Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt. Daher sollte diese Verordnung ab dem Datum der…
Erwägungsgrund 5 32016R0777VERORDNUNG (EU) 2016/777 DES RATES vom 29. April 2016 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Gemäß Artikel 12 des Protokolls wird das Protokoll ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt. Daher sollte diese Verordnung ab dem Datum der…
Erwägungsgrund 7 32014R0011VERORDNUNG (EU) Nr. 11/2014 DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen
Diese Verordnung sollte ab dem Zeitpunkt der vorläufigen Anwendung des neuen Protokolls gelten —
Erwägungsgrund 4 32012R0999VERORDNUNG (EU) Nr. 999/2012 DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Da das Protokoll für einen Zeitraum von drei Jahren ab seinem Inkrafttreten gilt, sollte diese Verordnung ab diesem Datum gelten —