Erwägungsgrund 1 32015R2284
Ein wesentliches Element der von den Organen der Union derzeit umgesetzten Strategie für eine bessere Rechtsetzung ist eine größere Transparenz des Unionsrechts. In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, diejenigen Rechtsakte aufzuheben, die keinerlei Rechtswirkung mehr haben.