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Am 14. Oktober 2014 hat der FSB einen Regelungsrahmen für Sicherheitsabschläge bei nicht zentral geclearten Wertpapierfinanzierungsgeschäften veröffentlicht. Ohne Clearing stellen solche Geschäfte beträchtliche Risiken dar, wenn sie nicht ordnungsgemäß besichert sind. Während die Verbesserung der Transparenz bei der Weiterverwendung der Vermögenswerte der Kunden bereits ein erster Schritt wäre, um die Fähigkeit der Gegenparteien, Risiken zu analysieren und ihnen vorzubeugen, zu fördern, wird der FSB voraussichtlich bis 2016 seine Arbeiten zu einer Reihe von Empfehlungen zu Sicherheitsabschlägen bei nicht zentral geclearten Wertpapierfinanzierungsgeschäften abschließen, die dazu dienen sollen, übermäßige Hebeleffekte zu vermeiden und das Konzentrations- und Ausfallrisiko einzudämmen.
Bis zum 13. Oktober 2017 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der die Fortschritte bei den internationalen Bemühungen…
es/er legt angemessen konservative Sicherheitsabschläge und Konzentrationsgrenzen für Sicherheitenwerte, die zur Besicherung der Kreditrisikopositionen nach…
Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Eindämmung des Schattenbankwesens haben der Rat für Finanzstabilität (FSB) und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des…
Im Anschluss an das Ergebnis der Arbeiten der einschlägigen internationalen Gremien und mit Unterstützung der ESMA, der EBA und des ESRB sollte die Kommission…
Geschäfte mit Mitgliedern des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sollten von der Pflicht zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften an…
Mit dieser Verordnung wird auf die Notwendigkeit reagiert, die Märkte für Wertpapierfinanzierungen und damit auch das Finanzsystem transparenter zu machen. Um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.