Erwägungsgrund 1 32015R2386
Am 30. April 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission“) im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung (im Folgenden „Einleitungsbekanntmachung“) über die Einleitung eines Antidumpingverfahrens (im Folgenden „Antidumpingverfahren“) betreffend die Einfuhren von hochdauerfestem Betonstabstahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (im Folgenden „VR China“ oder „betroffenes Land“); das Verfahren wurde auf einen Antrag hin eingeleitet, der am 17. März 2015 vom Verband der Europäischen Stahlhersteller — European Steel Association — (im Folgenden „Eurofer“ oder „Antragsteller“) im Namen von Herstellern eingereicht worden war, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von hochdauerfestem Betonstabstahl entfallen.