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Um die Notwendigkeit von Übersetzungen und der damit verbundenen Kosten möglichst gering zu halten, sollte das Gericht, wenn es eine Bestätigung für die Vollstreckung eines im europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen in einer anderen als seiner eigenen Sprache ergangenen Urteils oder eines in diesem Verfahren in einer anderen als seiner eigenen Sprache von einem Gericht gebilligten oder vor einem Gericht geschlossenen gerichtlichen Vergleichs ausfertigt, die jeweilige Sprachfassung des Standardformblatts heranziehen, das in einem dynamischen Online-Format über das Europäische Justizportal zur Verfügung gestellt wird. In dieser Hinsicht sollte es befugt sein, sich auf die Richtigkeit der durch das Portal bereitgestellten Übersetzung zu verlassen. Kosten für eine notwendige Übersetzung des in die Freitextfelder der Bestätigung eingetragenen Texts sind nach dem Recht des Mitgliedstaats des Gerichts zuzuweisen.
Auf Antrag einer Partei fertigt das Gericht ohne zusätzliche Kosten unter Verwendung des in Anhang IV vorgegebenen Formblatts D eine Bestätigung zu einem im…
Um den Zugang zum europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen weiter zu erleichtern, sollte das Klageformblatt nicht nur bei den für das europäische…
Um die Kosten für die Übersetzung von Beweisunterlagen zu reduzieren, sollte das angerufene Gericht unbeschadet der Verteidigungsrechte und der für die…
Wird dem zuzustellenden Schriftstück eine Übersetzung beigefügt, so sollte sie beglaubigt sein oder auf andere Weise nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaats…
Das mehrsprachige Standardformular der Bescheinigung sollte so wenige Freitextfelder wie möglich enthalten, so dass die Übersetzung oder Transkription in den…
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, elektronische Fassungen mehrsprachiger Formulare unter Verwendung einer anderen als der vom Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.