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Im September 2019 sollten die übrigen neun Richter ihr Amt aufnehmen. Zur Gewährleistung der Kosteneffizienz sollte das nicht zur Einstellung zusätzlicher Rechtsreferenten oder anderen Hilfspersonals führen. Der effiziente Einsatz der vorhandenen Arbeitskräfte sollte durch interne Reorganisationsmaßnahmen innerhalb des Organs sichergestellt werden, die — unbeschadet der Entscheidungen des Gerichts über seine interne Organisation — für alle Richter gleich sein sollten.
Um den Rückstand bei den anhängigen Rechtssachen rasch abzubauen, sollten mit Inkrafttreten dieser Verordnung zwölf zusätzliche Richter ihr Amt aufnehmen.
Die Amtszeit von vier der neun zusätzlichen Richter, die mit Wirkung vom 1. September 2019 zu ernennen sind, endet am 31. August 2022. Diese vier Richter werden…
Damit die Fachgerichte zufriedenstellend weiterarbeiten können, wenn ein Richter fehlt, der, ohne dass er als voll dienstunfähig anzusehen ist, dauerhaft daran…
Folglich sollten die zur Bewältigung dieser Lage geeigneten organisatorischen, strukturellen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen — einschließlich insbesondere…
Im September 2016 sollten auf den bereits angekündigten legislativen Antrag des Gerichtshofs die Zuständigkeit für erstinstanzliche Entscheidungen über…
In Anbetracht der Entwicklung der Arbeitsbelastung des Gerichts sollte die Zahl der Richter am Ende eines dreistufigen Prozesses auf 56 festgesetzt werden, d.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.