Art. 19 32007R0617Eine jährliche Schätzung der Gesamtausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt wird auf der Grundlage der angenommenen Richtprogrammierungsdokumente…
Art. 41 Abs. 8 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Eine jährliche Schätzung der Gesamtausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt und gegen Wüstenbildung wird auf der Grundlage der angenommenen indikativen…
Art. 19 Abs. 5 32021R0783VERORDNUNG (EU) 2021/783 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission überwacht regelmäßig die durchgängige Berücksichtigung von Klimaschutz- und Biodiversitätszielen in anderen Politikbereichen, und berichtet…
Erwägungsgrund 26 32021R0696Angesichts der großen Bedeutung, die der Bewältigung des Klimawandels entsprechend den Zusagen der Union zukommt, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der…
Erwägungsgrund 24 32021D1764BESCHLUSS (EU) 2021/1764 DES RATES vom 5. Oktober 2021 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands)
Angesichts der Notwendigkeit, im Einklang mit den Zusagen der Union zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris und der Nachhaltigkeitsziele dem Klimawandel…