Erwägungsgrund 41 32021R0947
Die Union ist entschlossen, die in der Verordnung (Euratom) 2021/948 genannten Ziele der Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit zu fördern. Daher sollte die Erfolgsbilanz der Partnerländer bei der Umsetzung von Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der nuklearen Sicherheit berücksichtigt werden und im regelmäßigen politischen Dialog mit diesen Ländern thematisiert werden. Wenn ein Partnerland die im Bereich nukleare Sicherheit geltenden grundlegenden Standards und Bestimmungen der einschlägigen internationalen Übereinkommen wiederholt missachtet, sollte die Union geeignete Schritte unternehmen.