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Um unerwünschte Nebenwirkungen für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu vermeiden, sollten die Unternehmer die physikalisch-chemische und die biologische Verträglichkeit der Bestandteile der Zubereitung, die in Verkehr gebracht und verwendet wird, sicherstellen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 müssen Unternehmer die Rückverfolgbarkeit tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in allen Phasen der Verarbeitung,…
Unternehmer sollten in der Lage sein, Informationen über die Zusammensetzung der in Verkehr gebrachten Zubereitungen anzugeben, da diese Informationen den…
Die Beseitigung sämtlicher tierischer Nebenprodukte ist in der Praxis nicht möglich, da sie zu unannehmbaren Risiken für die Umwelt und untragbaren Kosten…
Diese allgemeinen Vorschriften sollten dem Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier angemessen sein, das tierische Nebenprodukte, wenn sie während ihres…
Die Bestimmungen für eine Zulassung müssen ein hohes Schutzniveau gewährleisten. Insbesondere sollte bei Erteilung einer Zulassung für Pflanzenschutzmittel das…
Im Interesse der Vorhersehbarkeit, Effizienz und Kohärenz sollten die Kriterien, Verfahren und Bedingungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.