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Diese Verordnung sollte nicht für vertrauliche statistische Daten gelten, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates erhoben werden —
In der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 ist außerdem der Schutz vertraulicher Daten festgelegt, die ausschließlich für statistische Zwecke verwendet werden sollten.
Die Übermittlung von Daten, einschließlich vertraulicher Daten, durch die Mitgliedstaaten ist durch die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken , die den Bezugsrahmen für diese…
Die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen für die Erhebung von Informationen sind für die Erfüllung der Aufgaben des ESRB notwendig und sollten den…
Vertrauliche Daten, die die Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) übermitteln, sollten nach dem Grundsatz der statistischen Geheimhaltung behandelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.