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In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Februar 2014 empfahl die Behörde die Beibehaltung des RHG für Carbofuran in frischen Zuchtchampignons an der derzeitigen Bestimmungsgrenze (Limit of Determination, LOD) von 0,01 mg/kg, da höhere Werte zu einem akuten Risiko bei der Aufnahme durch die Verbraucher führen können. Des Weiteren empfahl die Behörde die Aufhebung der — den CXL entsprechenden — RHG für Carbofuran und Carbosulfan bei Mandarinen, Orangen, Sonnenblumen, Rapssamen und Gewürzen. In Bezug auf Carbofuran empfahl die Behörde angesichts seiner niedrigen toxikologischen Referenzwerte die Festlegung von RHG unterhalb der derzeitigen Bestimmungsgrenze für Erzeugnisse, die zu den Hauptnahrungsmitteln der Verbraucher zählen.
Die Kommission wurde von der European Spice Association (Europäischer Verband der Gewürzindustrie) darüber informiert, dass eine erhebliche Zahl an Partien mit…
Für Teflubenzuron legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Benfluralin hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Metazachlor hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Methomyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor. Sie…
Für Fenamidon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.