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Die Kommission wurde von der European Spice Association (Europäischer Verband der Gewürzindustrie) darüber informiert, dass eine erhebliche Zahl an Partien mit aus China eingeführten getrockneten weißen Champignons Carbofuranrückstände von über 0,1 mg/kg aufweist. Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ersuchte die Kommission die Behörde um eine Bewertung dieser Informationen, um eine Einfuhrtoleranz für Zuchtchampignons festlegen zu können. Zugleich ersuchte die Kommission die Behörde um eine Überprüfung aller geltenden RHG für die N-Methylcarbamat enthaltenden Insektizide Carbofuran, Carbosulfan, Benfuracarb und Furathiocarb, einschließlich der von der Codex-Alimentarius-Kommission festgelegten RHG (CXL), die mit der genannten Verordnung eingeführt wurden.
In ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 3. Februar 2014 empfahl die Behörde die Beibehaltung des RHG für Carbofuran in frischen Zuchtchampignons an…
Die Kommission hat von Mitgliedstaaten und Unternehmern Informationen erhalten, wonach die in oder auf bestimmten Produkten vorhandenen Phosphonate zu höheren…
Die Europäische Kommission ersuchte die Behörde, die erwarteten Gehalte an Fipronilrückständen in Erzeugnissen tierischen Ursprungs und die daraus resultierende…
Gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde in Bezug auf Fenamidon ein Antrag für Wurzel- und Knollengemüse mit der Code-Nummer…
Für Prothioconazol legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Dicloran legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.