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Für Metaldehyd hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vorgelegt. Sie empfahl eine Senkung der RHG für Erdbeeren, Kohlrüben, Spargel, Stangensellerie und Fenchel. Für bestimmte Erzeugnisse empfahl sie, die geltenden RHG beizubehalten oder zu erhöhen. Die Behörde zog den Schluss, dass bezüglich der RHG für Kartoffeln, Rote Rüben, Karotten, Knollensellerie, Meerrettich, Erdartischocken, Pastinaken, Petersilienwurzel, Rettich, Schwarzwurzeln, Weiße Rüben, Tomaten, Auberginen, Blumen-, Kopf- und Blattkohle, Kohlrabi, Kopfsalat und andere Salatarten, Spinat und verwandte Arten, Porree und Artischocken nicht alle Informationen vorlägen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich sei. Da für Verbraucher kein Risiko besteht, sollten die RHG für diese Erzeugnisse in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 auf ihren bisherigen Wert oder den von der Behörde ermittelten Wert festgesetzt werden. Diese RHG werden unter Berücksichtigung der Informationen, die innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung zur Verfügung stehen, überprüft. Außerdem zog die Behörde den Schluss, dass bezüglich der RHG für alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs keine Informationen vorlägen und eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich sei. Die RHG für diese Erzeugnisse sollten auf die spezifische Bestimmungsgrenze oder auf den Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt werden.
Für Metazachlor hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Die Behörde empfahl die Senkung der geltenden RHG für Kartoffeln, Rettich, Zwiebeln, Tomaten, Paprika, Auberginen (Eierfrüchte), Schlangengurken, Gewürzgurken,…
Für Thiacloprid legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Spinosad legte die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit…
Für Azoxystrobin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Für Flumioxazin legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.