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Im Rahmen des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) wurde eine Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten (im Folgenden „Streitbeilegungsvereinbarung“) erzielt. Mit dieser Streitbeilegungsvereinbarung wurde ein Streitbeilegungsgremium (SBG) eingesetzt.
Die Streitbeilegungsmechanismen, die durch das Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) und durch andere internationale…
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) werden die…
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (im Folgenden „WTO-Übereinkommen“) werden die…
In den Artikeln IX:3 und IX:4 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO-Übereinkommen) werden die Verfahren zur…
Auf seiner Sitzung vom 27. November 2014 verabschiedete der Allgemeine Rat der WTO das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung…
Auf der 9. WTO-Ministerkonferenz, die vom 3. bis 6. Dezember 2013 in Bali stattfand, wurde der Ministerbeschluss über Handelserleichterungen verabschiedet, mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.