Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es obliegt der Kommission, die Schutzmaßnahmen zu beschließen, die im Interesse der Union notwendig sind. Dieses Interesse sollte als Ganzes, einschließlich insbesondere der Interessen der Unionshersteller, der Verwender und der Verbraucher, betrachtet werden.
Es obliegt der Kommission, im Interesse der Union Schutzmaßnahmen vorzusehen, wobei den internationalen Verpflichtungen der Union Rechnung zu tragen ist.
Der Kommission obliegt es, nur dann gegen die von Drittländern eingeführten oder beibehaltenen Handelshemmnisse im Rahmen der internationalen Rechte und…
Wenn die Union in Fällen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten betreffen, als Schiedsbeklagte auftritt, sollte die Kommission ihre Verteidigung so gestalten, dass…
Die im Interesse der Union notwendigen Schutzmaßnahmen sollten unter Berücksichtigung der bestehenden internationalen Verpflichtungen durchgeführt werden.
Die aufgrund der Interessen der Union erforderlichen Schutzmaßnahmen müssen unter Einhaltung der bestehenden internationalen Verpflichtungen getroffen werden.
Die Feststellung, ob im Interesse der Union ein Eingreifen erforderlich ist, stützt sich auf eine Bewertung aller Interessen, einschließlich der Interessen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.