Erwägungsgrund 15 32015R0478
Es sind genaue Vorschriften für die Einleitung einer Untersuchung, die erforderlichen Kontrollen und Überprüfungen, den Zugang der Ausfuhrländer und der betroffenen Parteien zu den eingegangenen Informationen und die Anhörung der betroffenen Parteien sowie über deren Möglichkeit zur Stellungnahme vorzusehen.