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Die Begriffe „bedeutende Schädigung“, „Gefahr einer bedeutenden Schädigung“ und „Unionshersteller“ sollten definiert werden, und für die Feststellung der Schädigung sollten genaue Kriterien festgelegt werden.
Die in Artikel 48 des Übereinkommens genannten Begriffe „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“ sollten definiert werden.
Die in Artikel 104 und 105 des Abkommens genannten Begriffe „bedeutende Schädigung“, „Gefahr einer bedeutenden Schädigung“ und „Übergangszeit“ sollten definiert…
Sofern nicht anderes bestimmt ist, bedeutet der Begriff „Schädigung“ im Sinne dieser Verordnung, dass ein Wirtschaftszweig der Union bedeutend geschädigt wird…
Sofern nichts anderes bestimmt ist, bedeutet der Begriff „Schädigung“ im Sinne dieser Verordnung, dass ein Wirtschaftszweig der Union bedeutend geschädigt wird…
„bedeutende Schädigung“ eine deutliche allgemeine Verschlechterung der Lage der Unionshersteller;
Bestimmte Begriffe wie „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“, die in Artikel 169 des Abkommens genannt werden, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.