Erwägungsgrund 7 32015R0538
In ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass bei Verwendung der zulässigen Höchstmengen die Exposition gegenüber Benzoesäure — Benzoaten bei Kleinkindern bis zu 96 % der annehmbaren täglichen Aufnahmemenge (ADI) und bei Erwachsenen 84 % betragen könnte. Zu jenem Zeitpunkt galt in gekochten Garnelen eine Höchstmenge von 2000 mg/kg für die Verwendung von Sorbinsäure — Sorbaten in Kombination mit Benzoesäure — Benzoaten. Mit der Richtlinie 2006/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der diese Genehmigung auf alle gekochten Krebs- und Weichtiere ausgedehnt wurde, wurde dieser Höchstwert geändert, wobei eine Höchstmenge von 1000 mg/kg für Benzoesäure — Benzoate festgelegt wurde. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Erhöhung der Menge auf 1500 mg/kg nur für gekochte Garnelen in Lake keine zusätzliche Exposition zur Folge hat, die ein Sicherheitsrisiko darstellen würde.