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Den Wirtschaftsakteuren sollte ein Übergangszeitraum eingeräumt werden, damit sie ihre Produktion an die in dieser Verordnung festgelegte Beschränkung anpassen und ihre vorhandenen Lagerbestände noch in Verkehr bringen können. Außerdem sollte die Beschränkung nicht für Gebrauchtwaren gelten, die noch vor Ablauf dieses Übergangszeitraums erstmals in Verkehr gebracht wurden, da dies beträchtliche Schwierigkeiten bei der Durchsetzung mit sich brächte.
Um die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten zu berücksichtigen, die ihre Erzeugnisse gemäß den Anforderungen in Verkehr bringen oder etikettieren, die vor der…
Sowohl die Wirtschaftsteilnehmer als auch die Mitgliedstaaten und die Kommission benötigen ausreichend Zeit, um sich an die mit dieser Verordnung eingeführten…
Um den Herstellern und den anderen Wirtschaftsakteuren genug Zeit zur Anpassung an die Anforderungen dieser Richtlinie zu geben, ist es erforderlich, einen…
Im Hinblick auf eine rasche Reaktion auf die schweren Folgen der Unfälle im Zusammenhang mit diesen Produkten bei gleichzeitiger Berücksichtigung der…
Den Fahrzeugherstellern sollte genügend Zeit eingeräumt werden, damit sie die technischen Anforderungen dieser Verordnung erfüllen können.
Eine Beschränkung des Inverkehrbringens von Gebrauchtgegenständen und Erzeugnissen, die zu dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung anwendbar ist, in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.