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Die Beschränkung des Inverkehrbringens von gebrauchten Erzeugnissen würde Verbraucher, die diese Erzeugnisse weiterverkaufen, übermäßig belasten. Darüber hinaus wären solche Beschränkungen aufgrund der Art dieser Transaktionen schwierig durchzusetzen. Diese Beschränkung sollte daher nicht für Ledererzeugnisse oder Erzeugnisse, die Lederteile enthalten, gelten, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Union bereits in den Endverbrauch gelangt waren.
Die vorgeschlagene Beschränkung sollte Ledererzeugnisse und Erzeugnisse, die Lederteile enthalten, betreffen, die von Verbrauchern oder Arbeitnehmern benutzt…
Eine Beschränkung des Inverkehrbringens von Gebrauchtgegenständen und Erzeugnissen, die zu dem Zeitpunkt, ab dem diese Verordnung anwendbar ist, in der…
Um die Interessen der Lebensmittelunternehmer zu berücksichtigen, die ihre Erzeugnisse gemäß den Anforderungen in Verkehr bringen oder etikettieren, die vor der…
Im Hinblick darauf, dass die Verwendung von rezykliertem Holz und rezyklierten Holzerzeugnissen gefördert werden sollte, und dass die Aufnahme solcher…
Bestimmte Folgeprodukte gelangen nicht in die Futtermittelkette oder werden nicht auf Flächen ausgebracht, auf denen Nutztiere weiden oder Grünfutter zu…
Die Vorschriften der vorliegenden Verordnung über tierische Nebenprodukte sollten für Produkte gelten, die gemäß den Gemeinschaftsvorschriften nicht für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.