Erwägungsgrund 5 32015R0639
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG-Pfropfcopolymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass seine Verwendung als Filmüberzug bei Nahrungsergänzungsmitteln bei den vorgeschlagenen Verwendungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft. Die Sicherheitsbewertung umfasste auch die angegebene Verwendung von Siliciumdioxid in PVA-PEG-Pfropfcopolymer.