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In der Lebensmittelkategorie 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ sollte klargestellt werden, dass die Höchstmenge an Sorbinsäure — Sorbaten; Benzoesäure — Benzoaten (E 200-213) für die Zusatzstoffe einzeln oder in Kombination und für die Summe gilt und dass die Mengen als freie Säure berechnet werden.
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 beträgt die Höchstmenge für die Verwendung von Sorbinsäure — Sorbaten; Benzoesäure — Benzoaten (E 200-E 213) 2…
: Die Verwendungshöchstmengen werden berechnet als freies Imid. 13.3 Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, die eine gesamte Tagesration oder…
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Übertragung der Lebensmittelzusatzstoffe in das neue System von Lebensmittelkategorien in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
Für die Lebensmittelkategorien 09.1.2 „Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet“ und 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren,…
In ihrem Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der Europäischen Union gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass bei Verwendung der…
In den Lebensmittelkategorien 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“, 08.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.