Erwägungsgrund 4 32015R0648
Die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe enthält mehrere Stoffe, bei denen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Bewertung noch nicht abgeschlossen hat oder bei denen sie zusätzliche wissenschaftliche Daten angefordert hat, um die Bewertung abzuschließen. Für einen dieser Stoffe, nämlich N-Ethyl(2E,6Z)-nonadienamid, haben die für das Inverkehrbringen dieses Aromastoffs verantwortlichen Personen inzwischen ihren Antrag zurückgezogen. Dieser Aromastoff sollte daher aus der Unionsliste gestrichen werden.