Erwägungsgrund 3 32015R0734
Am 22. Januar 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2196 (2015) zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/739 hat der Rat den Geltungsbereich der Kriterien entsprechend ausgeweitet.