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Zusätzlich sollte die Möglichkeit beibehalten werden, die Obergrenzen für Interbankenentgelte als Pauschalbetrag festzulegen; damit soll sichergestellt werden, dass die Debitkartenentgelte unter Berücksichtigung der Struktur der inländischen Debitkartenmärkte in einer wirtschaftlich angemessenen Höhe festgesetzt werden. Ein Pauschalbetrag kann auch ein Anreiz für die Nutzung kartengebundener Zahlungen für geringfügige Beträge sein (Mikrozahlungen). Es sollte auch möglich sein, einen solchen Pauschalbetrag in Kombination mit einem Prozentsatz anzuwenden, vorausgesetzt, die Summe dieser Interbankenentgelte übersteigt nicht den festgelegten Prozentsatz des gesamten jährlichen Transaktionswerts auf Inlandsebene innerhalb eines jeden Kartenzahlverfahrens. Darüber hinaus sollte es möglich sein, eine niedrigere Obergrenze für das prozentuale Interbankenentgelt pro Transaktion festzulegen, und zur Beschränkung des Entgelts, das sich aufgrund des anwendbaren Prozentsatzes pro Transaktion ergibt, einen festen Höchstbetrag für das Entgelt festzulegen.
eine Obergrenze für das prozentuale Interbankenentgelt pro Transaktion festlegen, die unter dem in Absatz 1 festgelegten Wert liegt, und einen festen…
Das Interbankenentgelt, das Zahlungsdienstleister bei Kreditkartentransaktionen pro Zahlungsvorgang bieten oder verlangen dürfen, beträgt höchstens 0,3 % des…
Ferner muss eine gewisse Flexibilität für die inländischen Märkte für Zahlungskarten vorgesehen werden, da mit dieser Verordnung erstmals eine Harmonisierung…
Für alle debit- und kreditkartengebundenen Zahlungsvorgängen sollte ein Höchstsatz für das Interbankenentgelt gelten.
Die Folgenabschätzung zeigt, dass sich ein Verbot von Interbankenentgelten für Debitkartentransaktionen günstig auf die Akzeptanz und Nutzung von Karten und die…
Gleichwohl haben sich — wie aus der Folgenabschätzung hervorgeht — in einigen Mitgliedstaaten die Interbankenentgelte derart entwickelt, dass den Verbrauchern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.