Erwägungsgrund 3 32015R0751
Nach der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro — einschließlich kartengebundener Zahlungsvorgänge, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen — grundsätzlich keine anderen Entgelte von Nutzern erhoben werden als für entsprechende Zahlungsvorgänge innerhalb eines Mitgliedstaats.