Erwägungsgrund 3 32015R0753
Im Fall der Erzeugnisse, bei denen das Unionsrecht die Einhaltung eines Einfuhrpreises vorschreibt, setzt die Anwendung der Präferenzregelung die Einhaltung dieses Preises voraus.
Im Fall der Erzeugnisse, bei denen das Unionsrecht die Einhaltung eines Einfuhrpreises vorschreibt, setzt die Anwendung der Präferenzregelung die Einhaltung dieses Preises voraus.