Art. 11 32015R0754
Die Verordnung (EWG) Nr. 774/94 wird aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
Die Verordnung (EWG) Nr. 774/94 wird aufgehoben.Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.