Art. 26 32008R0717
Die Verordnung (EG) Nr. 520/94, in der durch die in Anhang I aufgeführten Verordnungen geänderten Fassung, wird aufgehoben.Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.