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Zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollten die von den Einführern zu erfüllenden Formalitäten einfach und unabhängig vom Ort der Warenabfertigung einheitlich sein. Dazu sollte insbesondere vorgesehen werden, dass alle Formalitäten unter Verwendung der Formblätter nach dem Muster im Anhang dieser Verordnung erfüllt werden.
Für die Formalitäten bei der Einfuhr der in Artikel 274 genannten Gegenstände sind die für die Einfuhr von Gegenständen in das Zollgebiet der Gemeinschaft…
Zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollten die von den Einführern zu erfüllenden Formalitäten einfach und unabhängig vom Ort der Warenabfertigung…
Zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollten die von den Einführern zu erfüllenden Formalitäten einfach und unabhängig vom Ort der Warenabfertigung überall…
Die Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollte dadurch gesichert werden, dass die Besonderheiten der Wirtschaftssysteme der betreffenden Drittländer…
Eine stärkere Vereinheitlichung der Einfuhrregelung sollte so gesichert werden, dass die Besonderheiten der Wirtschaftssysteme der betreffenden Drittländer…
Wegen der Vollendung des Binnenmarkts müssen die von den Einführern zu erledigenden Förmlichkeiten unabhängig vom Ort der Verzollung der Waren gleich sein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.