Verordnung (EU) 2025/41 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Diese Verordnung lässt die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten unberührt, die im Rahmen restriktiver Maßnahmen bestehen, die durch einen Beschluss oder einen Gemeinsamen Standpunkt des Rates angenommen wurden oder die aufgrund der Verpflichtungen bestehen, die durch den Gemeinsamen Standpunkt 2003/468/GASP des Rates auferlegt werden.
Erwägungsgrund 12 32025R0041Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen