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Auf der Grundlage des gemäß Artikel 13 Absatz 1 bewerteten Monitoringkonzepts überwachen die Schifffahrtsunternehmen bei jedem Schiff und für jedes Kalenderjahr im Einklang mit Anhang I Teil A und Anhang II Teil B Folgendes: Die Schifffahrtsunternehmen können gegebenenfalls die Informationen zur Eisklasse des Schiffes und zu den Fahrten durch vereiste Gewässer überwachen. Die Schifffahrtsunternehmen können zudem den verbrauchten Kraftstoff und das emittierte Treibhausgas aufgeschlüsselt nach anderen im Monitoringkonzept festgelegten Kriterien überwachen.
Menge und Emissionsfaktor für jede Art verbrauchten Kraftstoffs insgesamt;
insgesamt im Anwendungsbereich dieser Verordnung emittiertes aggregiertes Treibhausgas ;
aggregierte Treibhausgasemissionen aus allen Fahrten zwischen Häfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats;
aggregierte Treibhausgasemissionen aus allen Fahrten von Häfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats;
aggregierte Treibhausgasemissionen aus allen Fahrten zu Häfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats;
Treibhausgasemissionen , die am Liegeplatz in Häfen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats freigesetzt wurden;
zurückgelegte Gesamtfahrstrecke;
insgesamt auf See verbrachte Zeit;
Transportleistung insgesamt;
durchschnittliche Energieeffizienz;
aggregierte Gesamtemissionen von unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Treibhausgasen im Zusammenhang mit Seeverkehrstätigkeiten gemäß Anhang I dieser Richtlinie und die gemäß der genannten Richtlinie zu melden sind, zusammen mit den Angaben, die erforderlich sind, um die Anwendung etwaiger relevanter Ausnahmen von Artikel 12 Absatz 3 dieser Richtlinie gemäß deren Artikel 12 Absätze 3-e bis 3-b zu rechtfertigen.
Die Schifffahrtsunternehmen tragen dafür Sorge, dass hinreichende Gewähr für die Integrität der zu überwachenden und mitzuteilenden Treibhausgasemissionen…
Um die Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr kostenwirksam zu reduzieren, enthält diese Verordnung Vorschriften für die genaue Überwachung von,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jedes beaufsichtigte Unternehmen ab 2025 für jedes Kalenderjahr die Emissionen überwacht, die den gemäß Anhang III in…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Gegenstand Um die Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr kostenwirksam zu reduzieren, enthält diese Verordnung…
In Bezug auf die in Anhang I der vorliegenden Richtlinie aufgeführten Emissionen aus Seeverkehrstätigkeiten stellt die für ein Schifffahrtsunternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.