Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausrüstung von Fahrzeugen bereits bestehender Typen, die nach dem 31. März 2018 gebaut werden sollen, mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System sollte zur Erhöhung der Marktdurchdringung gefördert werden. Bei Fahrzeugtypen, die vor dem 31. März 2018 typgeprüft werden, kann auf freiwilliger Grundlage eine Nachrüstung mit einem eCall-System erfolgen.
Ab dem 31. März 2018 erteilen nationale Typgenehmigungsbehörden nur dann eine EG-Typgenehmigung für neue Fahrzeugtypen in Bezug auf das auf dem 112-Notruf…
Damit die Straßenverkehrssicherheit weiter verbessert werden kann, wurden in der Mitteilung der Kommission vom 21. August 2009 mit dem Titel „eCall: Zeit zur…
Um die Integrität des Typgenehmigungssystems zu erhalten, sollten nur solche auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme für die Zwecke dieser…
Die obligatorische Ausrüstung von Fahrzeugen mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-System sollte zunächst nur für neue Typen von…
Von den auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen, die im Fahrzeug fest eingebaut sind oder für die eine gesonderte Typengenehmigung erteilt…
Die Hersteller sollten die Informationen über das Bestehen eines gebührenfreien öffentlichen, auf dem einheitlichen europäischen112-Notruf basierenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.