Erwägungsgrund 26 32013R0168VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Interesse von Klarheit, Berechenbarkeit, logischer Kohärenz und Vereinfachung und zur Verminderung der Belastung der Fahrzeughersteller sollte diese…
Erwägungsgrund 7 32015R0045VERORDNUNG (EU) 2015/45 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2015 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Herstellern und den nationalen Behörden sollte eine ausreichende Vorlaufzeit gewährt werden, um ihre Verfahren an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Erwägungsgrund 7 32013R0143VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Herstellern und den nationalen Behörden sollte eine ausreichende Vorlaufzeit gewährt werden, um ihre Verfahren an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Erwägungsgrund 27 32004R1935Die Unternehmer müssen genügend Zeit haben, um sich auf einige der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen einzustellen.
Erwägungsgrund 30 32010R0995Die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden sollten über einen angemessenen Zeitraum verfügen, um sich auf die Einhaltung der Anforderungen dieser…
Erwägungsgrund 17 32016R2281VERORDNUNG (EU) 2016/2281 DER KOMMISSION vom 30. November 2016 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte im Hinblick auf Luftheizungsprodukte, Kühlungsprodukte, Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Hersteller sollten ausreichend Zeit erhalten, ihre Produkte an die Anforderungen dieser Verordnung anzupassen. Dies sollte bei der Festlegung des…