Erwägungsgrund 7 32013R0143VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen, für die eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Den Herstellern und den nationalen Behörden sollte eine ausreichende Vorlaufzeit gewährt werden, um ihre Verfahren an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Erwägungsgrund 29 32015R0758VERORDNUNG (EU) 2015/758 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Den Fahrzeugherstellern sollte genügend Zeit eingeräumt werden, damit sie die technischen Anforderungen dieser Verordnung erfüllen können.
Erwägungsgrund 10 32014R0133VERORDNUNG (EU) Nr. 133/2014 DER KOMMISSION vom 31. Januar 2014 zur Anpassung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission an den technischen Fortschritt hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Mitgliedstaaten und die Hersteller über ausreichend Vorlaufzeit verfügen, um ihre jeweiligen Informationssysteme anpassen zu können, sollte die…
Erwägungsgrund 10 32008R1234VERORDNUNG (EG) Nr. 1234/2008 DER KOMMISSION vom 24. November 2008 über die Prüfung von Änderungen der Zulassungen von Humanarzneimitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Es ist eine Übergangsfrist vorzusehen, so dass alle Interessengruppen, insbesondere die Behörden der Mitgliedstaaten und die Hersteller, genug Zeit für die…
Erwägungsgrund 7 32016R0046VERORDNUNG (EU) 2016/46 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2016 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Oxadixyl und Spinetoram in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Vor dem Anwendungsbeginn der geänderten RHG sollte eine angemessene Frist eingeräumt werden, damit sich die Mitgliedstaaten, Drittländer und…
Erwägungsgrund 30 32010R0995Die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden sollten über einen angemessenen Zeitraum verfügen, um sich auf die Einhaltung der Anforderungen dieser…