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Die die durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates gegründete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (im Folgenden „ESMA“) sollte alle im Rahmen der Richtlinie 2011/61/EU übertragenen Befugnisse auch in Bezug auf diese Verordnung ausüben können und mit allen zu diesem Zweck erforderlichen Ressourcen, insbesondere Personalressourcen, ausgestattet werden.
der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und…
Um bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische…
Um bei der Beurteilung der Vergütungspolitik und -praxis für größere Konvergenz zwischen den Aufsichtsbehörden zu sorgen, sollte die Europäische…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.