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Am 14. April 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2216 (2015) verabschiedet, mit der der Geltungsbereich der Benennungskriterien ausgeweitet und ein Embargo für die Lieferung von Waffen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen und diejenigen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung in Jemen tätig sind, verhängt wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/882 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP hat der Rat den Geltungsbereich der Benennungskriterien entsprechend ausgeweitet.
Am 22. Januar 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2196 (2015) zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Kriterien für die Benennung…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. April 2015 die Resolution 2216 (2015) angenommen, mit der unter anderem ein Waffenembargo gegen Ali…
Mit der Resolution 2198 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Organisationen, die den…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 6. März 2013 die Resolution 2093 (2013) angenommen und damit das Waffenembargo geändert, das gemäß Nummer 5 der…
Der Rat erließ am 28. Februar 2011 den Beschluss 2011/137/GASP . Gemäß der Resolution 1970 (2011) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Februar…
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 24. Juli 2013 die Resolution 2111 (2013) angenommen und damit das Waffenembargo geändert, das gemäß Nummer 5…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.