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Mit der Resolution 2293 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 21. Juni 2016 wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Ziffern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterliegen, geändert und die Bestimmungen über das Waffenembargo verlängert. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/1173 des Rates hat der Rat den Geltungsbereich der Kriterien entsprechend ausgeweitet.
Mit der Resolution 2198 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Organisationen, die den…
Mit der Resolution 2136 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 30. Januar 2014 wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und…
Am 22. Januar 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2196 (2015) zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Kriterien für die Benennung…
Mit der Resolution 2078 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 28. November 2012 wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und…
Am 14. April 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2216 (2015) verabschiedet, mit der der Geltungsbereich der Benennungskriterien…
Mit der Resolution 2078 (2012) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 28. November 2012 wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.