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Bei Eisen(III)-Sulfat handelt es sich nicht um einen Wirkstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Darum fällt dieser Stoff nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Es wird daher für sinnvoll erachtet, diesen Stoff aus Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zu streichen.
Im Zuge der Erteilung einer neuen Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sollten die Bestimmungen für diesen Zusatzstoff in der Verordnung (EG) Nr.…
Da gemäß Richtlinie 2001/82/EG Stoffe, die in den Anhängen I, II oder III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt sind und die nicht in Arzneimitteln für…
Bei Eisen(II)-Sulfat und Folsäure handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates .…
Einige Mitgliedstaaten haben um Aufnahme weiterer Wirkstoffe in Anhang IV gebeten. Es wurden Informationen vorgelegt und bewertet, und aus diesen Informationen…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt Abfall nicht als Stoff, Gemisch oder Erzeugnis im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Für Propargit hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.