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Bei Eisen(II)-Sulfat und Folsäure handelt es sich um Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates . Andere in Anhang IV aufgeführte Stoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe oder Aromastoffe. Daher sollte der Wortlaut der Fußnote 2 dergestalt geändert werden, dass er umfassender auf andere spezifische Lebens- und Futtermittelvorschriften verweist.
Die in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Stoffe müssen möglicherweise auch den Anforderungen der Lebens- und/oder Futtermittelvorschriften…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
Die Überschriftskategorie „Folsäure“ sollte geändert werden, um der Aufnahme anderer Arten von Folaten in den Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG Rechnung zu…
Anhang II der Richtlinie 2002/46/EWG wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt A. Vitamine wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift „10. FOLSÄURE“ wird durch…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. In Zeile 2 Spalte 2, Blei, wird nach dem Begriff „Grünfutter“ folgende Fußnote eingefügt: „(*)…
Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird wie folgt geändert: 1. Fußnote 2 erhält folgende Fassung: „(2) Unbeschadet anderer spezifischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.