Erwägungsgrund 1 32006L0037
Die Richtlinie 2002/46/EG legt die Vitamine und Mineralstoffe sowie deren jeweilige Aufbereitungsformen fest, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.
Die Richtlinie 2002/46/EG legt die Vitamine und Mineralstoffe sowie deren jeweilige Aufbereitungsformen fest, die bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.