Erwägungsgrund 3 32015R0938
Es ist notwendig, Vorschriften mit Einzelheiten festzulegen, nach denen die in den Artikeln 22 bis 27 des Abkommens vorgesehenen Schutzklauseln und Sicherungsmaßnahmen anzuwenden sind.
Es ist notwendig, Vorschriften mit Einzelheiten festzulegen, nach denen die in den Artikeln 22 bis 27 des Abkommens vorgesehenen Schutzklauseln und Sicherungsmaßnahmen anzuwenden sind.