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Hinsichtlich der Anwendung von Cyromazin bei Feldsalat und frischen Kräutern, von Dazomet bei Früchten und von Tebufenpyrad bei Pflaumen, Gewürzgurken, Melonen und Wassermelonen stützen die vorgelegten Daten eine Senkung der geltenden RHG. Da jedoch überprüft werden muss, ob diese niedrigeren RHG die in der EU übliche gute landwirtschaftliche Praxis angemessen widerspiegeln, und da die geltenden RHG für die Verbraucher sicher sind, sollten die geltenden RHG nicht im Rahmen der derzeitigen Verordnung gesenkt werden; stattdessen sollten die aus den vorgelegten Daten gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen der Überprüfung aller geltenden RHG für diese Stoffe Berücksichtigung finden.
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Anwendung von Fenarimol bei Pfirsichen, Trauben, Erdbeeren,…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass bezüglich der Anwendung von Cyromazin bei Kraussalat und von Tebufenpyrad bei…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Cyromazin in Feldsalat/Vogerlsalat, grünem Salat, Salatrauke, Rucola, Bohnen/Fisolen (frisch, mit…
Für Fenamidon legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Cyromazin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Teflubenzuron legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.