Erwägungsgrund 4 32016R0001In Bezug auf Thiram wurde gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag hinsichtlich der Anwendung bei Avocadofrüchten gestellt.…
Erwägungsgrund 12 32015R1200VERORDNUNG (EU) 2015/1200 DER KOMMISSION vom 22. Juli 2015 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Amidosulfuron, Fenhexamid, Kresoxim-methyl, Thiacloprid und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die vorliegende Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG hergestellt wurden und für die den verfügbaren…
Erwägungsgrund 6 32013R0034VERORDNUNG (EU) Nr. 34/2013 DER KOMMISSION vom 16. Januar 2013 zur Änderung der Anhänge II, III und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2-Phenylphenol, Ametoctradin, Aureobasidium pullulans (Stämme DSM 14940 und DSM 14941), Cyproconazol, Difenoconazol, Dithiocarbamaten, Folpet, Propamocarb, Spinosad, Spirodiclofen, Tebufenpyrad und Tetraconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bezüglich Spirodiclofen wurde ein solcher Antrag zur Erhöhung der derzeit geltenden RHG für die Anwendung bei Papayas, Avocadofrüchten und Mangos gestellt, da…
Erwägungsgrund 11 32016R1002VERORDNUNG (EU) 2016/1002 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2016 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von AMTT, Diquat, Dodin, Glufosinat und Tritosulfuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die vorliegende Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG hergestellt wurden und für die den verfügbaren…
Erwägungsgrund 15 32014R0061VERORDNUNG (EU) Nr. 61/2014 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyromazin, Fenpropidin, Formetanat, Oxamyl und Tebuconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Bezüglich der Anwendung von Formetanat bei Aprikosen/Marillen befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben…
Erwägungsgrund 4 32016R1822VERORDNUNG (EU) 2016/1822 DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2016 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Aclonifen, Deltamethrin, Fluazinam, Methomyl, Sulcotrion und Thiodicarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Fluazinam legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…