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Am 26. November 2014 nahm der RAC eine Stellungnahme an, in der er zu dem Schluss gelangte, dass es in der einen Anlage keine Chrysotil-Exposition von Arbeitnehmern gebe und dass in der anderen Anlage die Exposition durch wirksame Risikomanagementmaßnahmen minimiert werde, mit denen die mit der Verwendung von Chrysotil möglicherweise verbundenen Risiken auf ein wenig bedenkliches Niveau gesenkt würden. In der Stellungnahme wurde ferner der Schluss gezogen, dass kein Chrysotil in die Umwelt gelange und eine unverzüglichen Schließung der beiden Anlagen daher nur geringfügige gesundheitliche und ökologischen Vorteile hätte. Darüber hinaus gebe es bei einer der Anlagen aufgrund verfahrens- und technologiespezifischer Gegebenheiten keine geeignete Alternative.
Um das Ziel zu unterstützen, die Verwendung von Chrysotil in der EU auslaufen zu lassen, und um Klarheit und Transparenz der bestehenden Ausnahmeregelung zu…
Am 9. März 2015 nahm der SEAC eine Stellungnahme an, in der er darauf hinweist, in einer der Anlagen würden die asbesthaltigen Zellen bis 2025 ausgebaut und im…
Am 3. März 2015 nahm der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme über die im Dossier nach Anhang XV…
Am 5. Juni 2015 verabschiedete der RAC seine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagene Beschränkung die zweckmäßigste unionsweite Maßnahme…
Am 10. Juni 2011 gab der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Agentur seine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Beschränkung ab, wobei er die Wirksamkeit…
Im Übrigen hatte sich der Betreiber in der verbindlichen Vereinbarung zwar verpflichtet, die Einfuhr von Chrysotilfasern und chrysotilhaltigen Diaphragmen bis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.