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Der Aufstieg von Nachkommen in die Hauptabteilung von Zuchtbüchern sollte nur bei einer Abstammung über die weibliche Linie gestattet sein, außer bei Equiden. Für gefährdete Rinder-, Schweine-, Schaf-, oder Ziegenrassen und für „robuste“ Schafrassen, die nicht über eine ausreichende Zahl von reinrassigen männlichen Zuchttieren verfügen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit haben, den Zuchtverbänden die Anwendung weniger strenger Regelungen für den Aufstieg von Nachkommen von Tieren, die in den zusätzlichen Abteilungen erfasst wurden, in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs zu gestatten, um einem weiteren Rückgang der genetischen Vielfalt dieser Rassen vorzubeugen. In ähnlicher Weise sollten besondere Regelungen für die Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder ernsthaft vom Aussterben bedrohten Rasse gelten. Wenn Mitgliedstaaten diese Ausnahmen nutzen, sollten sie den Grad der Gefährdung für diese Zuchtpopulationen sorgfältig abschätzen und eine sichere Bewirtschaftung der genetischen Ressourcen sicherstellen.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag genehmigen, dass ein Zuchtverband, der ein Zuchtprogramm für reinrassige Tiere einer gefährdeten Rinder-, Schweine-,…
im Falle von Tieren gefährdeter Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenrassen oder einer „robusten“ Schafrasse: Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 2; oder
über die Eintragung von Tieren aus der Hauptabteilung oder zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches für gefährdete Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenrassen…
Unternimmt ein Zuchtverband den Versuch, eine ausgestorbene oder ernsthaft vom Aussterben bedrohte Rasse wiederherzustellen, kann ein Mitgliedstaat oder auf…
Zuchtverbände sollten außerdem zusätzliche Abteilungen schaffen dürfen, um dort Tiere aufnehmen zu können, die nicht den Abstammungskriterien genügen, die aber…
TEIL 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Aufnahme von Tieren in zusätzliche Abteilungen KAPITEL I Eintragung reinrassiger Zuchttiere in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.