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Die Bestimmungen der Richtlinien 87/328/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/118/EWG, 90/119/EWG, 90/427/EWG, 91/174/EWG, 94/28/EG und 2009/157/EG sowie der Entscheidung 96/463/EG sollen durch die Bestimmungen dieser Verordnung sowie durch die Bestimmungen der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte ersetzt werden, die die Kommission gemäß den ihr in dieser Verordnung übertragenen Befugnissen erlässt. Die vorgenannten Rechtsakte sollten daher aufgehoben werden.
Die Richtlinien 87/328/EWG, 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/118/EWG, 90/119/EWG, 90/427/EWG, 91/174/EWG, 94/28/EG und 2009/157/EG sowie die Entscheidung 96/463/EG…
Da die Richtlinien 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/427/EWG, 94/28/EG und 2009/157/EG aufgehoben und durch diese Verordnung ersetzt werden sollen, müssen auch die…
Folgende Rechtsakte der Kommission sind auf der Grundlage der Richtlinien 88/661/EWG, 89/361/EWG, 90/427/EWG, 94/28/EG und 2009/157/EG erlassen worden:…
Diese Verordnung betrifft Bereiche, die bereits in derzeit noch geltenden anderen Rechtsakten geregelt sind. Um Überschneidungen zu vermeiden und einen…
Aus ebendiesen Gründen sollten, da die mit dieser Verordnung aufgestellten Regeln jene der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/Euratom, der Verordnung (EWG,…
Um die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 an die Artikel 290 und 291 AEUV anzupassen, sollten die der Kommission durch diese Verordnung übertragenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.