Verordnung (EU) 2016/1012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Union von reinrassigen Zuchttieren und Hybridzuchtschweinen sowie deren Zuchtmaterial und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 652/2014, der Richtlinien des Rates 89/608/EWG und 90/425/EWG sowie zur Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tierzucht („Tierzuchtverordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um — wenn es Hinweise darauf gibt, dass in einem Drittland weitreichende und schwere Verstöße gegen das Tierzuchtrecht der Union vorliegen — besondere Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen solcher Verstöße zu ergreifen.
Erwägungsgrund 64 32016R1012Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen