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Die Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine neue Verordnung über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten angenommen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen die Verordnung (EG) Nr. 882/2004, Richtlinie 89/608/EWG des Rates , Richtlinie 90/425/EWG des Rates sowie Richtlinien 91/496/EWG und 97/78/EG aufgehoben werden. Zudem sollen einige der in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und in jenen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen mit den notwendigen Anpassungen in die vorgeschlagene Verordnung einbezogen werden. Die Tierzucht soll jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieser neuen Verordnung fallen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit und bis zur Aufhebung der Richtlinien 89/608/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG und 97/78/EG durch die vorgeschlagene Verordnung müssen die Verweise auf „Tierzucht“ aus den Richtlinien 89/608/EWG und 90/425/EWG entfernt werden, was hinsichtlich Richtlinie 91/496/EWG und 97/78/EG nicht erforderlich ist. Die Richtlinien 89/608/EWG und 90/425/EWG sollten daher entsprechend geändert werden.
Folgende Rechtsakte des Rates im Bereich Tiergesundheit sind überholt und sollten im Interesse der Klarheit des Unionsrechts ausdrücklich aufgehoben werden:…
Folgende Entscheidungen der Kommission — betreffend unter anderem tierartspezifische Kriterien für die Genehmigung oder Anerkennung von Zuchtverbänden und…
Die finanziellen Vorschriften, die für die Förderung der im Bereich der Tiergesundheit gesteckten Ziele gelten, sind in der Verordnung (EU) Nr. 652/2014 des…
Diese Verordnung betrifft Bereiche, die bereits in derzeit noch geltenden anderen Rechtsakten geregelt sind. Um Überschneidungen zu vermeiden und einen…
Ab dem 1. Januar 2006 sollen die Richtlinien 64/433/EWG, 71/118/EWG und 94/65/EG durch die Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Die Richtlinie 86/609/EWG sollte daher aufgehoben werden. Einige Änderungen, die mit der vorliegenden Richtlinie eingeführt werden, wirken sich unmittelbar auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.